Die Jägerprüfung.

Die in den Vorbereitungskursen zur Jägerprüfung vermittelten Inhalte sind grundsätzlich gesetzlich festgelegt. Auch die Mindestausbildungsdauer von 130 Stunden zuzüglich Schießausbildung wird dort vorgeschrieben. Die detaillierten Prüfungsvorschriften sind in einer Jägerprüfungsordnung in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt, die auch einen Ausbildungs- und Prüfungsrahmenplan umfasst.

Es werden folgende Inhalte
ausgebildet und geprüft:

Fach 1:
Tierarten, Wildbiologie, Wildhege und Land- und Waldbau
einschließlich Wildschadensverhütung

Fach 2:
Waffenrecht, Waffentechnik und Führung von Jagdwaffen
(einschließlich Faustfeuerwaffen)

Fach 3:
Jagdbetrieb, insbesondere Jagdausübung, Jagdarten, Jagdeinrichtungen,
Fanggeräte, Führung und Einsatz von Jagdhunden, tierschutz- und artgerechte
Haltung von Jagdhunden, Sicherheitsbestimmungen bei der Jagd

Fach 4:
Jagd-, Tierschutz- sowie Naturschutz- und Landschaftspflege-Recht, Jagdethik

Fach 5:
Tierkrankheiten und Behandlung des erlegten Wildes
(insbesondere Erkennungsmerkmale der wichtigsten Wildkrankheiten,
hygienisch erforderliche Maßnahmen und Beurteilung der gesundheitlich
unbedenklichen Beschaffenheit des Lebensmittels Wildbret)

Die Jägerprüfung selbst besteht aus mehreren Teilen:
• Waffenhandhabungsprüfung: Prüfen des sicheren praktischen Umgangs mit Lang- und Kurzwaffen
• Schießprüfung: Mindesttrefferzahlen auf Rehbock sitzend aufgelegt, laufender Keiler (Büchsendisziplin)
und Kipphase (Schrotdisziplin). Waffenhandhabung und Schießen werden gemeinsam geprüft und gewertet.
• Schriftliche Prüfung: Landesweit am gleichen Termin; fünf Prüfungsfächer mit je 25 Fragen;
Multiple Choice-Fragen aus einem bekannten Fragenkatalog; mind. 13 richtige Antworten pro Fach
sind zum Bestehen nötig.
• Mündlich-praktische Prüfung: Beantwortung mündlicher Fragen und Abfrage bzw. Demonstration
praktischer Tätigkeiten und Kenntnisse aus allen fünf Prüfungsfächern, 15 Minuten Prüfungszeit pro Fach.